für das Reservierungssystem manita Gastro
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des digitalen Reservierungssystems der JJM Techwork Solutions Ltd. (i.f.), Theodorou Zenonos 3, 8046 Paphos, Zypern (nachfolgend „Anbieter“ genannt).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Gäste des Restaurants (Endnutzer) können das Reservierungssystem zur Buchung von Reservierungen nutzen, ohne selbst Vertragspartner des Anbieters zu werden.
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung eines digitalen Reservierungssystems zur Verwaltung von Tischreservierungen.
(2) Das System wird in der Regel cloudbasiert als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt. Eine lokale Installation kann optional vereinbart werden.
(3) Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Software, nicht jedoch einen wirtschaftlichen Erfolg.
Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach der jeweils gebuchten Version.
Der Vertrag kommt durch Buchung des Systems und Annahme durch den Anbieter zustande.
(1) Monatliche Gebühren
Standard-Version: 39,99 € pro Monat
Premium-Version: 65,50 € pro Monat
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
(2) Jährliche Zahlung
Der Kunde kann jederzeit auf eine jährliche Vorauszahlung wechseln. In diesem Fall wird ein Rabatt von 10 % auf die monatlichen Gebühren gewährt.
(3) Einrichtungsgebühr
Standard-Version: 79,90 € einmalig
Premium-Version: 249,00 € einmalig
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt sechs (6) Monate.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch monatlich.
(3) Der Vertrag kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich bis spätestens zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
Fehlerhafte Einstellungen liegen außerhalb der Verantwortung des Anbieters.
(1) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für nicht wahrgenommene Reservierungen (No-Shows).
(2) Es besteht keine Garantie für eine bestimmte Auslastung oder Gästeanzahl.
(1) Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel.
(2) Wartungsarbeiten sowie technische Anpassungen sind zulässig und können zeitweise zu Einschränkungen führen.
(1) Support erfolgt per E-Mail oder über einen persönlichen Ansprechpartner.
(2) Die Reaktionszeit beträgt in der Regel unter 24 Stunden.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden.
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(3) Die Verarbeitung erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
(1) Änderungen bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit rechtlich zulässig.
(Bestandteil der AGB für das Reservierungssystem manita Gastro)
(1) Der Anbieter verarbeitet im Rahmen der Nutzung des Reservierungssystems personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Bereitstellung und zum Betrieb des Reservierungssystems sowie der damit verbundenen Funktionen.
Die Verarbeitung umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Anbieters erfolgt nicht.
Je nach Nutzung des Systems können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
(1) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(2) Der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
Der Anbieter verpflichtet sich insbesondere:
Der Anbieter trifft angemessene Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere:
Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und dem technischen Fortschritt angepasst.
(1) Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter (z. B. Hosting-Anbieter) einzusetzen.
(2) Der Einsatz erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der DSGVO.
(3) Der Anbieter stellt sicher, dass mit Unterauftragsverarbeitern entsprechende Datenschutzvereinbarungen bestehen.
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt nur, sofern hierfür geeignete Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO bestehen.
Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Erfüllung folgender Pflichten:
soweit dies technisch möglich ist.
(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten nach Wahl des Kunden gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(2) Eine Sicherung in Backups kann technisch bedingt bestehen bleiben und wird im Rahmen regulärer Löschzyklen entfernt.
Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung dieser Vereinbarung im gesetzlich zulässigen Umfang zu überprüfen.
Diese Vereinbarung gilt für die Dauer des Hauptvertrages und endet automatisch mit dessen Beendigung.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen JJM Techwork Solutions Ltd. (i.f.) Theodorou Zenonos 3 8046 Paphos Zypern (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt).
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Gäste des Restaurants können die digitale Speisekarte einsehen, ohne selbst Vertragspartner des Anbieters zu werden.
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung einer cloudbasierten Softwarelösung („digitale Speisekarte“) im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS).
(2) Die digitale Speisekarte ermöglicht insbesondere:
(3) Pro Restaurant kann eine aktive digitale Speisekarte genutzt werden. Es können unbegrenzt viele Designs sowie Wochen- und Tageskarten erstellt und exportiert werden.
(4) Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der Software, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Der Vertrag kommt durch Buchung der digitalen Speisekarte sowie Annahme durch den Anbieter zustande.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.
(2) Die Nutzung ist ausschließlich für den jeweiligen Betrieb des Kunden gestattet.
(3) Eine Nutzung für weitere Betriebe oder Dritte ist unzulässig.
(1) Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
(2) Logo-Uploads sind derzeit nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Farbgestaltungen können vom Kunden festgelegt werden.
(1) Monatliche Gebühren
Digitale Speisekarte: 14,99 € pro Monat
(2) Sprachpakete (zusätzlich)
Mehrsprachigkeit ist ausschließlich über ein gebuchtes Sprachpaket nutzbar.
(3) Jährliche Zahlung
Bei jährlicher Vorauszahlung erhält der Kunde 10 % Rabatt auf die monatlichen Gebühren (Grundpaket und Sprachpakete).
(4) Einrichtungsgebühr
Für die erstmalige Einrichtung fällt eine einmalige Gebühr von 129,90 € an.
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(1) Die Mindestlaufzeit beträgt sechs (6) Monate.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit.
(3) Der Vertrag ist danach monatlich kündbar mit einer Frist von 15 Tagen zum Monatsende.
(4) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für:
(2) Der Anbieter übernimmt keine rechtliche oder inhaltliche Prüfung.
(1) Sofern KI-gestützte Funktionen (z. B. Übersetzungen) genutzt werden, dienen diese ausschließlich als technische Unterstützung.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit von KI-generierten Inhalten.
(3) Die finale Prüfung und Freigabe obliegt ausschließlich dem Kunden.
Die Nutzung der digitalen Speisekarte setzt eine aktive Internetverbindung voraus. Bei fehlender Internetverbindung ist die Speisekarte nicht verfügbar. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.
(1) Der QR-Code oder Link dient ausschließlich als Zugang zur Speisekarte.
(2) Es erfolgt kein Tracking von Gästen.
(3) Zwischen dem Anbieter und dem Gast kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
(1) Der Anbieter gewährleistet eine durchschnittliche Systemverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel.
(2) Wartungsarbeiten sind zulässig und können vorübergehend zu Einschränkungen führen.
Support erfolgt per E-Mail oder über einen persönlichen Ansprechpartner. Die Reaktionszeit beträgt in der Regel unter 24 Stunden.
(1) Nach Kündigung wird der Account gesperrt.
(2) Die digitale Speisekarte sowie sämtliche Funktionen sind nicht mehr zugänglich.
(3) Die gespeicherten Daten bleiben für 6 Monate erhalten und werden anschließend gelöscht, sofern keine Reaktivierung erfolgt.
(1) Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden.
(2) Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(3) Details ergeben sich aus Anlage 2 (AVV).
(1) Änderungen bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit rechtlich zulässig.
Verarbeitung personenbezogener Daten zum Betrieb der digitalen Speisekarte.
Kunde: Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
Anbieter: Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO)
Einsatz DSGVO-konformer Dienstleister (z. B. Hosting).
Datenlöschung spätestens 6 Monate nach Vertragsende.
Diese AVV gilt für die Dauer des Hauptvertrages.